Unsere langjährigen Erfahrungen bei der Erbringung klassischer Inkasso- und Detektivdienstleistungen belegen, dass die Beweggründe für die Beauftragung eines Rechtsdienstleisters sehr vielschichtig sind.
Darüber hinaus spielt die Wahrung der Diskretion bereits schon im Prozess der Vertragsanbahnung eine entscheidende Rolle. Viele unserer Auftraggeber berichteten uns in diesem Zusammenhang im Nachhinein, dass sie sich zum telefonischen Erstkontakt regelrecht durchringen mussten.
Wir haben uns deshalb entschieden, Ihnen ein elektronisches Kontaktformular mit wenigen „Pflichtangaben“ vorzulegen. Zusätzlich machen wir Ihnen aber auch folgendes Angebot:
Zögern Sie nicht, uns telefonisch zu kontaktieren. Offenbaren Sie sich und Ihr Anliegen dabei nur insoweit es Ihnen notwendig erscheint und angenehm ist.
In diesem ersten Sondierungsgespräch werden wir Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen eines seriösen Rechtsdienstleisters erläutern und Ihnen Auskunft zu den zu erwartenden Kosten geben.
In dem daraufhin zu vereinbarenden persönlichen Auftragsgespräch werden wir die Einzelheiten zu Art und Umfang der notwendigen Inkasso- und Detektivdienstleistungen gemeinsam erörtern und festlegen. Das Auftragsgespräch ist grundsätzlich kostenfrei.